Zuwendungsbestätigung
Zuwendungsbestätigungen Ihrer Spenden oder Zustiftungen werden von uns zeitnah bearbeitet. Sollten Sie diese nicht innerhalb von acht Wochen von uns erhalten haben, nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Bitte informieren Sie uns im Verwendungszweck Ihrer Überweisung darüber, ob wir Ihre Zuwendung als Spende oder Zustiftung verbuchen dürfen und teilen uns bitte außerdem bei jeder Zahlung Ihre vollständige Anschrift mit, sodass wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden können.
Gut für Sie zu wissen:
Für Spenden oder Zustiftungen bis 200 €uro gelten vereinfachte Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt d.h. es genügt als Nachweis beispielsweise bereits der Bareinzahlungsbeleg oder ein entsprechender Kontoauszug.
Wenn Sie dies wünschen, werden wir Ihnen selbstverständlich auch bei Zuwendungen unter 200,- €uro gerne eine Zuwendungsbestätigung übersenden.